Aus: Ausgabe vom 01.07.2009, Seite 1 / Ausland
Verbotsurteil gegen Batasuna bestätigt
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat das Verbot der baskischen Linkspartei Batasuna
(Einheit) bestätigt. Die Richter wiesen am Dienstag eine Klage
der Partei gegen Spanien ab. Das Urteil wurde von einer kleinen
Kammer des Gerichts gefällt. Rechtsmittel dagegen können
eingereicht werden.
Der Gerichtshof für Menschenrechte stellte sich damit hinter die Repressionspraxis des spanischen Staats gegen die linke Unabhängigkeitsbewegung des Baskenlands, die 2003 zum gerichtlichen Verbot von Batasuna geführt hatte. Zuvor hatte die Partei bei Wahlen bis zu 20 Prozent Stimmanteil erhalten. Die Richter schlossen sich der Position Madrids an, daß es Verbindungen von Batasuna zur Untergrundorganisation ETA (Baskenland und Freiheit) gebe. Diese seien eine »Bedrohung für die Demokratie«. (AFP/jW)
Der Gerichtshof für Menschenrechte stellte sich damit hinter die Repressionspraxis des spanischen Staats gegen die linke Unabhängigkeitsbewegung des Baskenlands, die 2003 zum gerichtlichen Verbot von Batasuna geführt hatte. Zuvor hatte die Partei bei Wahlen bis zu 20 Prozent Stimmanteil erhalten. Die Richter schlossen sich der Position Madrids an, daß es Verbindungen von Batasuna zur Untergrundorganisation ETA (Baskenland und Freiheit) gebe. Diese seien eine »Bedrohung für die Demokratie«. (AFP/jW)
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