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Aus: Ausgabe vom 03.07.2009, Seite 5 / Inland

Arge muß Heizkosten ganz übernehmen

Kassel. Jobcenter dürfen Arbeitslosengeld-II-Empfängern keine Heizkostenpauschale zahlen. Bei einer angemessenen Unterkunft sind grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten von der Behörde zu übernehmen. Das entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Nur wenn die Kosten nach einem besonders unwirtschaftlichen Heizverhalten ansteigen, muß im Einzelfall nicht alles bezahlt werden. Im Rechtsstreit hatte eine Familie aus dem niedersächsischen Gifhorn auf höheres Arbeitslosengeld II geklagt. Die zuständige Arge wollte nur einen Teil der Heizkosten übernehmen; die Familie könne im Winter einen Raum weniger nutzen, schlug die Behörde vor. (AP/jW)

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