Aus: Ausgabe vom 03.07.2009, Seite 5 / Inland
Arge muß Heizkosten ganz übernehmen
Kassel. Jobcenter dürfen Arbeitslosengeld-II-Empfängern
keine Heizkostenpauschale zahlen. Bei einer angemessenen Unterkunft
sind grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten von der
Behörde zu übernehmen. Das entschied am Donnerstag das
Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Nur wenn die Kosten nach einem
besonders unwirtschaftlichen Heizverhalten ansteigen, muß im
Einzelfall nicht alles bezahlt werden. Im Rechtsstreit hatte eine
Familie aus dem niedersächsischen Gifhorn auf höheres
Arbeitslosengeld II geklagt. Die zuständige Arge wollte nur
einen Teil der Heizkosten übernehmen; die Familie könne
im Winter einen Raum weniger nutzen, schlug die Behörde vor.
(AP/jW)
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