Aus: Ausgabe vom 03.07.2009, Seite 15 / Feminismus
Mehr Rechte für Beschneidungsopfer
Karlsruhe. Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung oder
Zwangsheirat sollen künftig vor Gericht mehr Rechte haben. Ein
Gesetzentwurf, der in der Nacht zum Freitag vom Bundestag
beschlossen wurde, sieht unter anderem vor, daß mehr Opfer
als bisher als Nebenkläger auftreten können. Zudem wird
der Kreis der Betroffenen erweitert, die einen für sie
kostenlosen Anwalt bestellen können. Der Entwurf wurde von
CDU/CSU, SPD und FDP unterstützt. Das Gesetz bedarf nicht der
Zustimmung des Bundesrates. Bei Genitalverstümmelung soll die
zehnjährige Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr
der Betroffenen einsetzen. Der Straftatenkatalog für die
Zulassung von Nebenklagen soll um sexuellen Mißbrauch und
Zwangsheirat erweitert werden.(AFP/jW)
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