Aus: Ausgabe vom 09.07.2009, Seite 5 / Inland
Abschiebung verfassungsgemäß
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des
mutmaßlichen Nazikriegsverbrechers John Demjanjuk gegen seine
Überstellung von den USA nach Deutschland abgewiesen. Das
teilte das Gericht am Mittwoch mit. Demjanjuk habe nicht dargelegt,
in welchen konkreten Grundrechten er verletzt worden sei,
hieß es zur Begründung. Der Verteidiger des
89jährigen sagte der Nachrichtenagentur AP, daß er gegen
die Entscheidung den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte anrufen werde. Demjanjuk befindet sich seit dem 12.
Mai 2009 in Untersuchungshaft. Er soll 1943 im Vernichtungslager
Sobibor in Polen an der Ermordung von 29000 Menschen beteiligt
gewesen sein.(ddp/jW)
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