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Aus: Ausgabe vom 09.07.2009, Seite 5 / Inland

Abschiebung verfassungsgemäß

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des mutmaßlichen Nazikriegsverbrechers John Demjanjuk gegen seine Überstellung von den USA nach Deutschland abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Demjanjuk habe nicht dargelegt, in welchen konkreten Grundrechten er verletzt worden sei, hieß es zur Begründung. Der Verteidiger des 89jährigen sagte der Nachrichtenagentur AP, daß er gegen die Entscheidung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen werde. Demjanjuk befindet sich seit dem 12. Mai 2009 in Untersuchungshaft. Er soll 1943 im Vernichtungslager Sobibor in Polen an der Ermordung von 29000 Menschen beteiligt gewesen sein.(ddp/jW)

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