Aus: Ausgabe vom 09.07.2009, Seite 5 / Inland
Vier Sonntage sind einer zuviel
Bautzen. Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat
entschieden, daß Kommunen nicht vier aufeinanderfolgende
Sonntage für verkaufsoffen erklären dürfen. Mit
seinem Urteil vom Dienstag folgte das Gericht einem Antrag der
Evangelisch-Lutherischen Landeskirche. Falls der Spruch Bestand
hat, wäre er wegweisend für alle Kommunen bei der
Auslegung des sächsischen Ladenöffnungsgesetzes.(ddp/jW)
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