Aus: Ausgabe vom 18.07.2009, Seite 2 / Inland
Gericht verbietet »Gelöbnix«-Demo
Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Verbot der
Demonstration gegen das für Montag geplante öffentliche
Bundeswehrgelöbnis am Freitag bestätigt. Die Richter
beriefen sich dabei auf ein von der Polizei bestelltes
Lärmgutachten. Danach seien jegliche Proteste, die
»hörbar« sind, als unzumutbare Störung zu
betrachten. Das antimilitaristische
»Gelöbnix«-Bündnis kritisierte die
Entscheidung in einer Pressemitteilung als Ausdruck einer
Geisteshaltung »in der Tradition deutschen Obrigkeitsdenkens,
das Kritik am Militarismus für staatsgefährdend hält
und unter Quarantäne stellen will«. Das Bündnis
kündigte Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht an. Man
halte an der – weiterhin erlaubten – Kundgebung um 17
Uhr am Potsdamer Platz fest.
(jW)
(jW)
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