Aus: Ausgabe vom 22.07.2009, Seite 4 / Inland
Dresden: Nachwahl verfassungsgemäß
Karlsruhe. Die Nachwahl in Dresden zur Bundestagswahl 2005 war
verfassungsgemäß. Nach einem Beschluß des
Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom Dienstag ist es nicht zu
beanstanden, daß das vorläufige amtliche Wahlergebnis im
übrigen Bundesgebiet bereits bekannt war, als die Wähler
im Bezirk Dresden I am 2. Oktober 2005 ihre Stimme abgaben. Damit
sei weder das Prinzip der Chancengleichheit noch das der freien und
geheimen Wahl verletzt worden. Mit der Entscheidung wurde die
Wahlprüfungsbeschwerde eines Bürgers zurückgewiesen.
Die Wahlen zur vergangenen Bundestagswahl mußten in Dresden
verschoben werden, weil eine NPD-Bewerberin plötzlich
gestorben war. Da das Ergebnis der Hauptwahl bereits am 18.
September vorläufig bekanntgegeben wurde, konnten die
Wähler im Wahlbezirk Dresden I ihre Stimme taktisch
abgeben.(AP/jW)
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