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Aus: Ausgabe vom 23.07.2009, Seite 4 / Inland

Karlsruhe straft Flüchtlinge

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine »Mißbrauchsgebühr« von 1500 Euro gegen eine Familie aus Rußland verhängt, die mit fehlerhaften Daten Asyl beantragt hat. Das russische Ehepaar und eine Tochter waren 2001 nach Deutschland eingereist, wo sie sich als aserbaidschanische Staatsangehörige armenischer Herkunft ausgaben und Asyl beantragten. Als der Antrag abgelehnt wurde, legten sie Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe für ihren Antrag auf Zulassung der Berufung ein. Auch im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hielten sie an ihren Angaben zu ihrer Staatsangehörigkeit fest. Im Mai 2009 legten sie dann aber abgelaufene russische Reisepässe mit anderen Personalien vor und erklärten gleichzeitig ihre Rückkehrbereitschaft in ihr Heimatland. Eine Kammer des Zweiten Senats verhängte nun eine »Mißbrauchsgebühr« von 500 Euro für jedes Familienmitglied.

(AP/jW)