Aus: Ausgabe vom 23.07.2009, Seite 4 / Inland
Karlsruhe straft Flüchtlinge
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine
»Mißbrauchsgebühr« von 1500 Euro gegen eine
Familie aus Rußland verhängt, die mit fehlerhaften Daten
Asyl beantragt hat. Das russische Ehepaar und eine Tochter waren
2001 nach Deutschland eingereist, wo sie sich als
aserbaidschanische Staatsangehörige armenischer Herkunft
ausgaben und Asyl beantragten. Als der Antrag abgelehnt wurde,
legten sie Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von
Prozeßkostenhilfe für ihren Antrag auf Zulassung der
Berufung ein. Auch im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
hielten sie an ihren Angaben zu ihrer Staatsangehörigkeit
fest. Im Mai 2009 legten sie dann aber abgelaufene russische
Reisepässe mit anderen Personalien vor und erklärten
gleichzeitig ihre Rückkehrbereitschaft in ihr Heimatland. Eine
Kammer des Zweiten Senats verhängte nun eine
»Mißbrauchsgebühr« von 500 Euro für
jedes Familienmitglied.
(AP/jW)
(AP/jW)
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