Aus: Ausgabe vom 28.07.2009, Seite 5 / Inland
Kölner Müllskandal: Urteil rechtskräftig
Karlsruhe. Das Urteil gegen den früheren Kölner
Oberstadtdirektor Klaus Heugel (SPD) wegen Bestechlichkeit ist
rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf nach
Angaben vom Montag die Revision des einstigen
Oberbürgermeisterkandidaten gegen den Spruch des Kölner
Landgerichts vom August 2008. Heugel hatte dem Landgericht zufolge
1999 in seinem Wahlkampf vom Müllunternehmer Hellmut
Trienekens eine indirekte Spende von knapp 77000 Euro
genommen.Trienekens erwartete als Gegenleistung, daß sich der
SPD-Politiker nach der Wahl für eine Teilprivatisierung der
städtischen Abfallwirtschaftsbetriebe zugunsten des
Unternehmers einsetzen würde. (AFP/jW)
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