Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 01.08.2009, Seite 5 / Inland

Haftstrafe für PKK-Funktionär

Düsseldorf. Der frühere Deutschland-Chef der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Hauptverhandlung habe die Anklagevorwürfe bestätigt, sagte der Vorsitzende Richter Lutz Braunöhler am Freitag. Die Bundesanwaltschaft hatte dem 48jährigen »Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung« und Nötigung vorgeworfen. Mit seinem Strafmaß entsprach der Senat der Forderung der Verteidigung, die eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren und neun Monaten beantragt hatte. Der Kurde hat dem Gericht zufolge von Februar bis Juni 2007 unter dem Alias-Namen »Hüseyin Colak« zunächst den Sektor Süd der Partei geleitet und war schließlich bis Ende April 2008 Deutschlandverantwortlicher der PKK. Das OLG befand den 48jährigen auch für schuldig, im August 2007 eine 21jährige Kurdin per Morddrohung zum Schwangerschaftsabbruch gezwungen zu haben.

(AP/jW)

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