Aus: Ausgabe vom 01.08.2009, Seite 5 / Inland
Haftstrafe für PKK-Funktionär
Düsseldorf. Der frühere Deutschland-Chef der verbotenen
Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist vom Oberlandesgericht
Düsseldorf zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und
neun Monaten verurteilt worden. Die Hauptverhandlung habe die
Anklagevorwürfe bestätigt, sagte der Vorsitzende Richter
Lutz Braunöhler am Freitag. Die Bundesanwaltschaft hatte dem
48jährigen »Rädelsführerschaft in einer
kriminellen Vereinigung« und Nötigung vorgeworfen. Mit
seinem Strafmaß entsprach der Senat der Forderung der
Verteidigung, die eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei
Jahren und neun Monaten beantragt hatte. Der Kurde hat dem Gericht
zufolge von Februar bis Juni 2007 unter dem Alias-Namen
»Hüseyin Colak« zunächst den Sektor Süd
der Partei geleitet und war schließlich bis Ende April 2008
Deutschlandverantwortlicher der PKK. Das OLG befand den
48jährigen auch für schuldig, im August 2007 eine
21jährige Kurdin per Morddrohung zum Schwangerschaftsabbruch
gezwungen zu haben.
(AP/jW)
(AP/jW)
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