Aus: Ausgabe vom 01.08.2009, Seite 1 / Inland
Heß-Gedenkmarsch bleibt verboten
München. Die Gedenkveranstaltung für den
Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß am 22. August in Wunsiedel
bleibt verboten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
begründete seine Entscheidung am Freitag mit der Gefahr,
»daß die nationalsozialistische Gewalt- und
Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht oder
gerechtfertigt« und die Würde der Naziopfer verletzt
werde. Deshalb habe er die Entscheidungen des Landratsamts
Wunsiedel und des Verwaltungsgerichts Bayreuth wie bereits in den
vergangenen Jahren bestätigt. Im Juni 2008 hatte das
Bundesverwaltungsgericht die Verbote in einem Grundsatzurteil
für rechtens erklärt. Heß war nach seinem
Selbstmord am 17. August 1987 im Kriegsverbrechergefängnis
Berlin-Spandau in Wunsiedel beigesetzt worden. Sein Todestag ist
seitdem bundesweit Jahr für Jahr Anlaß für
Neonaziaufmärsche.(AP/jW)
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