Aus: Ausgabe vom 05.08.2009, Seite 5 / Inland
Gericht bestätigt Schulausschluß
Mannheim. Der Schulausschluß zweier Pforzheimer
Gymnasiasten wegen antisemitischer Parolen gegen einen
Mitschüler vor dessen Elternhaus ist rechtens. Dies entschied
der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in zwei am
Dienstag bekanntgegebenen Beschlüssen. Die beiden
17Jährigen müssen zum neuen Schuljahr auf ein anderes
Gymnasium wechseln. Der VGH gab damit der Beschwerde des
Regierungspräsidiums gegen einen anderslautenden
Beschluß des Verwaltungsgerichts Karlsruhe statt.
Der VGH bewertete das Vorkommnis als »besonders schweres, den Schulfrieden gefährdendes Fehlverhalten«. Der sofortige Ausschluß aus der Schule sei gerechtfertigt, wenn sich Schüler nicht auf das Ausgrenzen eines Mitschülers in der Schule beschränken, sondern »diese Mißachtung darüber hinaus in massiver und bedrohlicher Form bis vor die Tür des Betroffenen« tragen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei gewahrt, weil die Jugendlichen an eine andere Schule wechseln können. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (AZ: 9 S 1077/09 und 1078/09) (ddp/jW)
Der VGH bewertete das Vorkommnis als »besonders schweres, den Schulfrieden gefährdendes Fehlverhalten«. Der sofortige Ausschluß aus der Schule sei gerechtfertigt, wenn sich Schüler nicht auf das Ausgrenzen eines Mitschülers in der Schule beschränken, sondern »diese Mißachtung darüber hinaus in massiver und bedrohlicher Form bis vor die Tür des Betroffenen« tragen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei gewahrt, weil die Jugendlichen an eine andere Schule wechseln können. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (AZ: 9 S 1077/09 und 1078/09) (ddp/jW)
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