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Aus: Ausgabe vom 06.08.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Topmanager klagt gegen Exkonzern

Karlsruhe. Das Landgericht Karlsruhe verhandelt am heutigen Donnerstag über die Klage des ehemaligen Chefs des Energiekonzerns EnBW, Utz Claassen, gegen das Unternehmen auf Fortzahlung von Übergangsgeld. Dabei geht es vor allem um die Auslegung einer Vertragsklausel. EnBW hatte die Auszahlung wegen des Beraterjobs von Claassen beim US-Finanzinvestor Cerberus gestoppt.

Nach EnBW-Angaben hatte Claassen, der im Herbst 2007 als EnBW-Chef ausschied, Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe von knapp 400000 Euro. EnBW habe aber die Zahlungen zum Jahresbeginn 2009 eingestellt. Hintergrund sei die Beratungstätigkeit des 46jährigen Managers bei Cerberus. Damit sei der »Rechtsgrund« für die Zahlung des Übergangsgeldes entfallen.


EnBW verwies dazu auf eine Passage im Geschäftsbericht 2007. Dort heißt es: »Mit Wirkung vom 1. Mai 2008 hat Herr Prof. Dr. Claassen Anspruch auf Übergangsgeld entsprechend den dienstvertraglichen Regelungen. Dieses beträgt höchstens 398 000 Euro pro Jahr, sofern es nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu einer Anrechnung von anderweitigen künftigen Bezügen kommt.« (ddp/jW)

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