Aus: Ausgabe vom 06.08.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Topmanager klagt gegen Exkonzern
Karlsruhe. Das Landgericht Karlsruhe verhandelt am heutigen
Donnerstag über die Klage des ehemaligen Chefs des
Energiekonzerns EnBW, Utz Claassen, gegen das Unternehmen auf
Fortzahlung von Übergangsgeld. Dabei geht es vor allem um die
Auslegung einer Vertragsklausel. EnBW hatte die Auszahlung wegen
des Beraterjobs von Claassen beim US-Finanzinvestor Cerberus
gestoppt.
Nach EnBW-Angaben hatte Claassen, der im Herbst 2007 als EnBW-Chef ausschied, Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe von knapp 400000 Euro. EnBW habe aber die Zahlungen zum Jahresbeginn 2009 eingestellt. Hintergrund sei die Beratungstätigkeit des 46jährigen Managers bei Cerberus. Damit sei der »Rechtsgrund« für die Zahlung des Übergangsgeldes entfallen.
EnBW verwies dazu auf eine Passage im Geschäftsbericht 2007. Dort heißt es: »Mit Wirkung vom 1. Mai 2008 hat Herr Prof. Dr. Claassen Anspruch auf Übergangsgeld entsprechend den dienstvertraglichen Regelungen. Dieses beträgt höchstens 398 000 Euro pro Jahr, sofern es nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu einer Anrechnung von anderweitigen künftigen Bezügen kommt.« (ddp/jW)
Nach EnBW-Angaben hatte Claassen, der im Herbst 2007 als EnBW-Chef ausschied, Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe von knapp 400000 Euro. EnBW habe aber die Zahlungen zum Jahresbeginn 2009 eingestellt. Hintergrund sei die Beratungstätigkeit des 46jährigen Managers bei Cerberus. Damit sei der »Rechtsgrund« für die Zahlung des Übergangsgeldes entfallen.
EnBW verwies dazu auf eine Passage im Geschäftsbericht 2007. Dort heißt es: »Mit Wirkung vom 1. Mai 2008 hat Herr Prof. Dr. Claassen Anspruch auf Übergangsgeld entsprechend den dienstvertraglichen Regelungen. Dieses beträgt höchstens 398 000 Euro pro Jahr, sofern es nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu einer Anrechnung von anderweitigen künftigen Bezügen kommt.« (ddp/jW)
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