Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 07.08.2009, Seite 5 / Inland

Religion schützt nicht vor Schulpflicht

Karlsruhe. Schulen dürfen Karneval oder Fasching feiern. Eltern müssen dabei gewisse »Spannungen« zwischen ihren moralischen und religiösen Vorstellungen und den Angeboten der Schule ihrer Kinder hinnehmen, heißt es in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts. Eine Beschwerde baptistischer Eltern wegen einer schulischen Karnevalsveranstaltung sowie eines Theaterprojekts zum Thema »sexueller Mißbrauch« nahm das Gericht nicht zur Entscheidung an. An beiden Tagen schickten die baptistischen Eltern ihre Kinder nicht zur Schule. Wegen Verletzung der Schulpflicht setzte das Amtsgericht eine Geldbuße von 80 Euro fest. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Glaubensfreiheit und Elternrechte würden durch den ebenfalls in der Verfassung verankerten Erziehungsauftrag des Staates beschränkt, befand das Gericht.

(AFP/jW)