Aus: Ausgabe vom 08.08.2009, Seite 4 / Inland
Recht auf zügige Verfahren gestärkt
Karlsruhe. Gerichtshauptverfahren dürfen sich nicht
unverhältnismäßig lange hinziehen. Das
Bundesverfassungsgericht nahm in einem am Freitag
veröffentlichten Beschluß die Beschwerde einer Frau an,
deren erstinstanzliches Gerichtsverfahren nach mehr als 22 Jahren
noch immer nicht beendet war.
1986 waren Grundstücke der Frau zwangsversteigert worden. Sie hatte ihre Bank daraufhin beim Landgericht Hamburg auf Schadensersatz verklagt, weil das Land ihrer Meinung nach unter Wert verkauft worden waren. Das Verfassungsgericht sah es als nicht hinnehmbar an, daß der Abschluß des Verfahrens noch immer nicht abzusehen ist.
(ddp/jW)
1986 waren Grundstücke der Frau zwangsversteigert worden. Sie hatte ihre Bank daraufhin beim Landgericht Hamburg auf Schadensersatz verklagt, weil das Land ihrer Meinung nach unter Wert verkauft worden waren. Das Verfassungsgericht sah es als nicht hinnehmbar an, daß der Abschluß des Verfahrens noch immer nicht abzusehen ist.
(ddp/jW)
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