Aus: Ausgabe vom 11.08.2009, Seite 4 / Inland
Bayern verzichtet auf Verfassungsklage
Karlsruhe. Bayern gibt den Widerstand gegen die erweiterte
rechtliche Anerkennung von homosexuellen Partnerschaften auf. Die
bayerische Staatsregierung zog ihre Klage beim
Bundesverfassungsgericht gegen das
Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz des Bundes zurück.
Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Montag mit und
bestätigte damit einen Bericht der »Süddeutschen
Zeitung«
Die Klage richtete sich vor allem gegen die sogenannte Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften: also das Recht, das Kind des Lebenspartners zu adoptieren.
(AP/jW)
Die Klage richtete sich vor allem gegen die sogenannte Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften: also das Recht, das Kind des Lebenspartners zu adoptieren.
(AP/jW)
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