Aus: Ausgabe vom 15.08.2009, Seite 4 / Inland
Versammlungsgesetz bleibt ausgesetzt
München. Das umstrittene bayerische Versammlungsgesetz
darf vorerst weiterhin nicht angewendet werden. Das
Bundesverfassungsgericht hat die entsprechende einstweilige
Anordnung um weitere sechs Monate verlängert, wie die
Gewerkschaft ver.di als einer der 13 Antragsteller am Freitag in
München mitteilte. Eine erste einstweilige Anordnung wäre
am kommenden Montag ausgelaufen. Die endgültige Entscheidung
über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes soll im
Herbst fallen. Ver.di-Landesbezirksleiter Josef Falbisoner betonte:
»Wir erwarten vom Bundesverfassungsgericht eine
Grundsatzentscheidung, die den Ländern klare Grenzen setzt.
Kritiker befürchten, daß das Gesetz zu einer allgemeinen
Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im
Freistaat führt.« (ddp/jW)
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