Aus: Ausgabe vom 15.08.2009, Seite 4 / Inland
Al-Qaida-Urteile teilweise bestätigt
Karlsruhe. Gut eineinhalb Jahre nach den Urteilen im
Düsseldorfer Al-Qaida-Prozeß hat der Bundesgerichtshof
(BGH) die Haftstrafen von sieben und dreieinhalb Jahren für
zwei der drei Angeklagten bestätigt. Über die Strafe
für den dritten Beschuldigten muß allerdings neu
entschieden werden, wie aus einem am Freitag verkündeten
BGH-Urteil hervorgeht. Der Angeklagte hatte sich nach
Einschätzung der Karlsruher Richter der Unterstützung,
nicht aber der Mitgliedschaft in der Organisation schuldig gemacht.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte den Beschuldigten im
Dezember 2007 zu sechs Jahren Haft verurteilt. (AFP/jW)
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