Aus: Ausgabe vom 20.08.2009, Seite 2 / Inland
Karlsruhe verhandelt über Hartz IV
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 20. Oktober
über die Hartz-IV-Leistungen für Kinder. Das gab das
Gericht am Mittwoch in Karlsruhe bekannt. Auf der Tagesordnung
stehen Vorlagen des Bundessozialgerichts (BSG) und des Hessischen
Landessozialgerichts (LSG). Betroffen sind bundesweit 1,8 Millionen
Kinder unter 14 Jahren mit langzeiterwerbslosen Eltern. Seit 2005
erhalten sie ein sogenanntes Sozialgeld, damals einheitlich 60
Prozent der Regelleistung für alleinstehende Erwachsene,
konkret 207 Euro. Das LSG Darmstadt befand dies am 29. Oktober 2008
für »weder mit der Menschenwürde, dem
Gleichheitsgebot noch dem sozialen Rechtsstaat vereinbar«.
Das BSG hält es für unzulässig, den Bedarf der
Kinder pauschal von dem eines Erwachsenen abzuleiten. (AFP/jW)
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