Aus: Ausgabe vom 28.08.2009, Seite 5 / Inland
Gericht weist Klage der Saar-SPD ab
Saarbrücken. Die saarländische SPD ist mit ihrem Antrag
gegen eine aus ihrer Sicht unzulässige Wahlwerbung der
CDU-geführten Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof
des Landes zum Teil gescheitert. Das Gericht lehnte am Mittwoch
eine einstweilige Anordnung gegen die weitere Verbreitung der
Veröffentlichungen ab. Ein solcher Erlaß setze voraus,
daß schwere Nachteile drohten. Nachdem die Regierung aber
erklärt habe, die Veröffentlichungen seien abgeschlossen,
habe das Gericht die Gefahr weiterer künftiger Nachteile bis
zum Wahlabend verneint. (AFP/jW)
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