Aus: Ausgabe vom 01.09.2009, Seite 5 / Inland
Abschiebeschutz für Flüchtlinge
Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH)
hat die Rechte afghanischer Flüchtlinge gestärkt.
Betroffene, die keine besondere berufliche Qualifikation und in
ihrer Heimat kein Vermögen haben und bei einer Rückkehr
nach Kabul auch nicht mit Unterstützung durch Familie oder
Bekannte rechnen können, dürfen nicht in ihr Heimatland
abgeschoben werden. Das entschied der VGH in Mannheim in einem am
Montag veröffentlichten Urteil. Die Richter beriefen sich auf
humanitäre Gründe. Die schwierigen Lebensbedingungen in
Afghanistan träfen den Kläger als Teil einer
Bevölkerungsgruppe, hieß es zur Begründung. Ein
Abschiebungshindernis ergebe sich, wenn er in Afghanistan einer
extrem zugespitzten Gefahrenlage ausgesetzt wäre, so daß
er »dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen
ausgeliefert würde«. Eine solche Gefahrenlage könne
auch dann bestehen, wenn der Kläger dem »baldigen
sicheren Hungertod« ausgeliefert sein würde.
(AP/jW)
(AP/jW)
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