Aus: Ausgabe vom 02.09.2009, Seite 12 / Feuilleton
Homo-Grundgesetz
Das Land Hamburg plant einen Vorstoß zur Änderung des
Grundgesetzes, um Homosexuelle besser vor Diskriminierung zu
schützen. Bislang heißt es in Artikel 3: »Niemand
darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.« Hier soll das Merkmal der
»sexuellen Identität« ergänzt werden –
als wäre das eine Form der Behinderung.
(AP/jW)
(AP/jW)
Mehr aus: Feuilleton
-
Krisen und Jubiläen
vom 02.09.2009 -
Herr oder Herrchen
vom 02.09.2009 -
Strenge und Freiheit
vom 02.09.2009 -
Nicht-stoppen-Können
vom 02.09.2009 -
Nachschlag: Miosgas Liebling
vom 02.09.2009 -
Vorschlag
vom 02.09.2009