Aus: Ausgabe vom 03.09.2009, Seite 5 / Inland
Suizidversuch in Abschiebehaft
Berlin. In der Nacht von Montag zu Dienstag hat ein algerischer
Staatsangehöriger im Berliner Abschiebegewahrsam versucht,
sich das Leben zu nehmen. Dies teilte dessen Anwalt am Dienstag
abend mit. Erst wenige Stunden zuvor sei dem 1978 geborenen
Jurastudenten eröffnet worden, daß sein Asylantrag als
»offensichtlich unbegründet« abgelehnt wurde. Der
Beschluß des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge sei dem Anwalt des Asylbewerbers zuvor nicht
bekanntgegeben worden, »wohl um zu verhindern, daß
gegen den ablehnenden Bescheid gerichtlich noch vorgegangen werden
könne«, heißt es in der Erklärung. Nach dem
Suizidversuch habe das Amtsgericht Tiergarten die Fortdauer der
Abschiebehaft angeordnet. In der Begründung heißt es:
»Der Betroffene hat seine für den 1. September 2009
vorgesehene Abschiebung vereitelt und sich somit in sonstiger Weise
seiner Abschiebung entzogen.«
(jW)
(jW)
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