Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 03.09.2009, Seite 5 / Inland

Suizidversuch in ­Abschiebehaft

Berlin. In der Nacht von Montag zu Dienstag hat ein algerischer Staatsangehöriger im Berliner Abschiebegewahrsam versucht, sich das Leben zu nehmen. Dies teilte dessen Anwalt am Dienstag abend mit. Erst wenige Stunden zuvor sei dem 1978 geborenen Jurastudenten eröffnet worden, daß sein Asylantrag als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt wurde. Der Beschluß des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sei dem Anwalt des Asylbewerbers zuvor nicht bekanntgegeben worden, »wohl um zu verhindern, daß gegen den ablehnenden Bescheid gerichtlich noch vorgegangen werden könne«, heißt es in der Erklärung. Nach dem Suizidversuch habe das Amtsgericht Tiergarten die Fortdauer der Abschiebehaft angeordnet. In der Begründung heißt es: »Der Betroffene hat seine für den 1. September 2009 vorgesehene Abschiebung vereitelt und sich somit in sonstiger Weise seiner Abschiebung entzogen.«

(jW)