Aus: Ausgabe vom 03.09.2009, Seite 1 / Inland
BAW will gesperrte Buback-Akten
Karlsruhe/Berlin. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat am Mittwoch beim
Bundesinnenministerium erneut die Freigabe der bislang gesperrten
Verfassungsschutz-Akten zum Buback-Attentat beantragt. Grund sei
das Ermittlungsverfahren gegen das frühere RAF-Mitglied Verena
Becker, die nach Auffassung der BAW an dem Mordanschlag auf
Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977 beteiligt
war, sagte ein BAW-Sprecher in Karlsruhe. Das Innenministerium
hatte die Akten 2008 gesperrt, weil ihr Bekanntwerden »dem
Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten
würde«. Nach einem Bericht der Bild-Zeitung vom Montag
heißt es in einem Vermerk des DDR-Ministeriums für
Staatssicherheit von 1978, es lägen »zuverlässige
Informationen vor, wonach die B. seit 1972 von westdeutschen
Abwehrorganen wegen der Zugehörigkeit zu terroristischen
Gruppierungen bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten wird.«
(ddp/jW)
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