Aus: Ausgabe vom 10.09.2009, Seite 4 / Inland
Karlsruhe stoppt Abschiebung
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschiebung eines
Irakers nach Griechenland gestoppt. In dem am Mittwoch
veröffentlichten Beschluß untersagten die Karlsruher
Richter dem Kreis Gütersloh per einstweiliger Anordnung die
Abschiebung des Mannes. Diese war zuvor vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge angeordnet und vom
Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen
bestätigt worden. Ein dagegen gerichteter Eilantrag des
Irakers war nun erfolgreich. Der Mann hatte zunächst beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag
gestellt. Dabei stellte das Amt fest, daß er schon in
Griechenland um Asyl nachgesucht hatte. Das Bundesamt entschied
daher, daß der Antrag unzulässig sei und ordnete die
Abschiebung an. Griechenland sei nach der EU-Verordnung
»Dublin II« zur Rückübernahme des
Antragstellers verpflichtet. (ddp/jW)
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