Aus: Ausgabe vom 10.09.2009, Seite 2 / Inland
Milchboykott war unrechtmäßig
Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht in dem
Aufruf des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter (BDM) vom April
2008 zum Milch-Lieferboykott einen Verstoß gegen das
Kartellrecht. Das Gericht wies damit am Mittwoch eine Beschwerde
des Verbandes gegen die Abmahnung des Bundeskartellamts
zurück. Kostendeckende Preise dürften nicht durch Boykott
erzwungen werden, hieß es zur Begründung.Nachdem der
Einzelhandel im April 2008 bei den Molkereien Preisreduzierungen
hatte durchsetzen können, war der Rohmilchpreis damals
teilweise bis auf 30 Cent je Kilogramm Milch gesunken. Der BDM rief
daraufhin zu der Protestaktion auf.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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