Aus: Ausgabe vom 10.09.2009, Seite 1 / Inland
Aktenfreigabe im Fall Buback gefordert
Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft (BAW) fordert weiterhin die
vollständige Freigabe der Verfassungsschutz-Akten zum Mord an
Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977. Mit der
Akteneinsicht alleine sei man keinen Schritt weiter, sagte
Bundesanwalt Rainer Griesbaum am Mittwoch. Bundesinnenminister
Wolfgang Schäuble (CDU/Foto) hatte am Dienstag entschieden,
daß die BAW die Akten nur eingeschränkt nutzen darf. Die
Behörde erhält zwar die Dokumente, kann sie aber
weiterhin nicht vor Gericht verwerten.
Nach Informationen des Kölner Stadt-Anzeigers gehen Sicherheitsexperten davon aus, daß die Akten nicht freigegeben werden, weil sich aus deren Veröffentlichung Risiken für Beckers Leben oder das anderer ehemaliger RAF-Mitglieder ergeben könnten.
(ddp/jW)
Nach Informationen des Kölner Stadt-Anzeigers gehen Sicherheitsexperten davon aus, daß die Akten nicht freigegeben werden, weil sich aus deren Veröffentlichung Risiken für Beckers Leben oder das anderer ehemaliger RAF-Mitglieder ergeben könnten.
(ddp/jW)
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