Aus: Ausgabe vom 11.09.2009, Seite 5 / Inland
Familie muß ALG II nicht zurückzahlen
Dortmund. Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen zu viel
gezahlte Unterstützung nicht in jedem Fall zurückzahlen.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Donnerstag
veröffentlichten Urteil. Eine dreiköpfige Familie aus
Hemer hatte zu viel Geld bekommen, weil die zuständige
Arbeitsgemeinschaft (ARGE) das Kindergeld für die Tochter bei
den wechselnden Beschäftigungen und Einkommen des Paares nicht
berücksichtigt hatte. Deshalb forderte die ARGE von der
Familie Leistungen in Höhe von 2314 Euro zurück. Der
Klage der Familie gab das Sozialgericht nun recht. Nach Ansicht des
Gerichts dürfen die Überzahlungen nicht
zurückgefordert werden, da die Eltern davon ausgehen konnten,
daß die Behörde die Angaben zum Kindergeld
vollständig berücksichtige. Wegen der komplizierten
Gestaltung der Bewilligungsbescheide und der schwankenden
Leistungshöhe aufgrund der wechselnden Erwerbseinkommen sei
die fehlerhafte Berechnung für einen juristischen Laien
»nicht augenfällig gewesen«.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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