Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 11.09.2009, Seite 5 / Inland

Familie muß ALG II nicht zurückzahlen

Dortmund. Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen zu viel gezahlte Unterstützung nicht in jedem Fall zurückzahlen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Eine dreiköpfige Familie aus Hemer hatte zu viel Geld bekommen, weil die zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) das Kindergeld für die Tochter bei den wechselnden Beschäftigungen und Einkommen des Paares nicht berücksichtigt hatte. Deshalb forderte die ARGE von der Familie Leistungen in Höhe von 2314 Euro zurück. Der Klage der Familie gab das Sozialgericht nun recht. Nach Ansicht des Gerichts dürfen die Überzahlungen nicht zurückgefordert werden, da die Eltern davon ausgehen konnten, daß die Behörde die Angaben zum Kindergeld vollständig berücksichtige. Wegen der komplizierten Gestaltung der Bewilligungsbescheide und der schwankenden Leistungshöhe aufgrund der wechselnden Erwerbseinkommen sei die fehlerhafte Berechnung für einen juristischen Laien »nicht augenfällig gewesen«.

(ddp/jW)

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