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Aus: Ausgabe vom 11.09.2009, Seite 2 / Ausland

Riester-Rente verstößt gegen EU-Recht

Luxemburg. Deutschland muß die Förderung der privaten Altersvorsorge korrigieren. Nach einem Urteil des Euro­päischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag verstoßen drei Regelungen der Riester-Rente gegen EU-Recht. Nach Ansicht des EuGH in Luxemburg werden Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen, benachteiligt, da sie bislang als sogenannte Grenzarbeitnehmer keinen Anspruch auf die staatliche Zulage der Riester-Rente haben. Der EuGH kritisierte dies als einen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU. Einen weiteren Verstoß sieht das Gericht darin, daß deutsche Arbeitnehmer ihr gefördertes Sparkapital nur für Wohneigentum in Deutschland, nicht aber im europäischen Ausland nutzen könnten. Zudem rügten die Richter, daß deutsche Arbeitnehmer, die ins Ausland ziehen, bislang die Riester-Förderung zurückzahlen müssen.

(ddp/jW)