Aus: Ausgabe vom 11.09.2009, Seite 2 / Ausland
Riester-Rente verstößt gegen EU-Recht
Luxemburg. Deutschland muß die Förderung der privaten
Altersvorsorge korrigieren. Nach einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag
verstoßen drei Regelungen der Riester-Rente gegen EU-Recht.
Nach Ansicht des EuGH in Luxemburg werden Beschäftigte, die in
Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen, benachteiligt, da sie
bislang als sogenannte Grenzarbeitnehmer keinen Anspruch auf die
staatliche Zulage der Riester-Rente haben. Der EuGH kritisierte
dies als einen Verstoß gegen die
Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU. Einen weiteren
Verstoß sieht das Gericht darin, daß deutsche
Arbeitnehmer ihr gefördertes Sparkapital nur für
Wohneigentum in Deutschland, nicht aber im europäischen
Ausland nutzen könnten. Zudem rügten die Richter,
daß deutsche Arbeitnehmer, die ins Ausland ziehen, bislang
die Riester-Förderung zurückzahlen müssen.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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