Aus: Ausgabe vom 17.09.2009, Seite 6 / Ausland
Suu Kyi darf nicht zu eigener Verhandlung
Rangun. Die myanmarische Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi
darf nach Angaben ihres Anwalts am Freitag nicht an der
Berufungsverhandlung über ihre Verurteilung zu weiteren 18
Monaten Hausarrest teilnehmen. Suu Kyi habe den Antrag in der
vergangenen Woche gestellt, die Polizei habe ihn aber abgelehnt,
erklärte der Anwalt Nyan Win am Mittwoch. Das werfe wieder die
Frage auf, wie fair dieses Verfahren sei. (AP/jW)
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