Aus: Ausgabe vom 19.09.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Überschuldung nicht gleich Insolvenz
Berlin. Überschuldete Unternehmen müssen weiterhin nicht
Insolvenz anmelden, wenn die Weiterführung des Unternehmens
möglich ist. Der durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz
entsprechend geänderte Überschuldungsbegriff ist am
Freitag in Berlin vom Bundesrat bis Ende 2013 verlängert
worden.
Bei Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes sei man davon ausgegangen, »daß sich die Wirkungen der Finanzkrise innerhalb des nächsten Jahres wesentlich abschwächen würden«, heißt es in dem gebilligten Gesetzentwurf. Diese Erwartung bestehe nun nicht mehr. Demnach muß ein Unternehmen, auch wenn sein Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, keine Insolvenz anmelden, wenn dessen Fortführung »nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich« ist.
(ddp/jW)
Bei Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes sei man davon ausgegangen, »daß sich die Wirkungen der Finanzkrise innerhalb des nächsten Jahres wesentlich abschwächen würden«, heißt es in dem gebilligten Gesetzentwurf. Diese Erwartung bestehe nun nicht mehr. Demnach muß ein Unternehmen, auch wenn sein Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, keine Insolvenz anmelden, wenn dessen Fortführung »nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich« ist.
(ddp/jW)
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