Aus: Ausgabe vom 21.09.2009, Seite 4 / Inland
Fristlose Kündigung bleibt unwirksam
Hamm. Die fristlose Kündigung gegen einen
Bäckereimitarbeiter wegen des angeblichen Diebstahls von
Brotaufstrich bleibt unwirksam. Das Landesarbeitsgericht Hamm
bestätigte am Freitag ein entsprechendes Urteil des
Arbeitsgerichts Dortmund vom März. Dem Mann war vorgeworfen
worden, firmeneigenen Brotaufstrich auf von ihm gekaufte
Brötchen geschmiert zu haben. Der Aufstrich hatte einen Wert
von weniger als zehn Cent. Die Richter erklärten, dem
Unternehmen sei die Weiterbeschäftigung zuzumuten –
jedoch nur bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist.
Sie betonten, grundsätzlich rechtfertige auch der Diebstahl
»geringwertiger Vermögensgegenstände« eine
fristlose Kündigung.(AFP/jW)
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