Aus: Ausgabe vom 24.09.2009, Seite 1 / Inland
Ver.di darf mit Flashmobs kämpfen
Erfurt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di darf sogenannte
Flashmob-Aktionen im Arbeitskampf einsetzen. Das entschied am
Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Ver.di hatte im
Tarifstreit des Einzelhandels zu einer solchen Aktion aufgerufen.
Im Dezember 2007 hatten etwa 50 Personen in einem bestreikten Laden
gezielt Hunderte Pfennigartikel eingekauft und lange Schlangen vor
den Kassen gebildet. Eine Teilnehmerin hatte ihren Einkaufswagen
mit Kleinstartikeln im Wert von 372 Euro gefüllt – als
die Kassiererin alles eingegeben hatte, stellte die Frau unter
Beifall fest, sie habe leider ihr Portemonnaie vergessen. Der
Geschäftsbetrieb brach daraufhin zusammen. Mit dem gestrigen
Urteil errang die Gewerkschaft einen Sieg im Streit mit dem
Handelsverband Berlin-Brandenburg. Zu der im Grundgesetz
verankerten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften gehöre
auch die Wahl der Arbeitskampfmittel, erklärten gestern die
Erfurter Richter zur Begründung. Die gezielte Störung
betrieblicher Abläufe falle darunter, erläuterten die
Richter.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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