Aus: Ausgabe vom 25.09.2009, Seite 5 / Inland
Mißbrauchsverfahren gegen Stromkonzerne
Bonn. Das Bundeskartellamt hat ein Mißbrauchsverfahren gegen
deutsche Stromkonzerne eingeleitet. Die Behörde untersucht
dabei die Preisgestaltung bei der Belieferung von Verbrauchern mit
Strom zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und elektrischen
Wärmepumpen. »In diesem Markt gibt es so gut wie keine
alternativen Anbieter und damit auch keine Wechsel- und
Ausweichmöglichkeiten für die Kunden«,
begründete die Wettbewerbsbehörde am Donnerstag in Bonn
ihr Einschreiten. Rund zwei Millionen Wohnungen in Deutschland
nutzen laut Kartellamt den sogenannten Heizstrom. Die nun vom
Bundeskartellamt ins Visier genommenen Unternehmen beliefern allein
insgesamt 1,2 Millionen Kunden. (AP/jW
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