Aus: Ausgabe vom 02.10.2009, Seite 13 / Feuilleton
Bohlenismus
Aus einem verkniffenen Arsch kommt kein befreiter Furz.« Wenn
Dieter Bohlen die Kandidaten der Castingshow »Deutschland
sucht den Superstar« (»DSDS«) so und ähnlich
beleidigt, ist das Kunst. So hat das Bundessozialgericht (BSG) am
Donnerstag höchstrichterlich entschieden. Es hat damit eine
Klage von RTL in letzter Instanz abgewiesen. Die
Künstlersozialkasse hatte Beiträge in Höhe von
173500 Euro gefordert. RTL verweigerte die Zahlung mit der
Begründung, die Juroren träten nicht als Künstler
auf, sondern erbrächten »sachgerechte und pragmatische
Expertenleistungen«. Ihre Hauptarbeit sei die Bewertung der
Kandidaten. »Es geht um eine Demokratisierung der
Möglichkeit, Superstar zu werden«, trug RTL-Anwalt
Martin Reufels vor. Die obersten Sozialrichter mochten sich dem
nicht anschließen, nachdem sie am Vorabend Sendeausschnitte
im Umfang mehrerer Stunden gesichtet hatten. »Die Leute
werden vorgeführt und führen sich selber vor«,
urteilte der Vorsitzende Richter Ulrich Hambüchen. Daß
Bohlen sich nicht um »die Grenzen des guten Geschmacks«
kümmere, spiele keine Rolle. Auf die
»Gestaltungshöhe« der unterhaltenden Kunst komme
es bei der Künstlersozialabgabe nicht an. (AFP/ddp/jW)
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