Aus: Ausgabe vom 02.10.2009, Seite 1 / Inland
»Hartz IV«-Empfänger dürfen abwracken
Marburg. Einer »Hartz IV« -Empfängerin darf die
beim Kauf eines Neuwagens erhaltene Abwrackprämie nicht als
Einkommen angerechnet werden. Das Sozialgericht Marburg
veröffentlichte am Donnerstag ein Urteil, wonach der
staatliche Zuschuß von 2500 Euro in erster Linie der
Ankurbelung der Konjunktur diene. Eine Anrechnung auf das Einkommen
stelle »eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung
zwischen Leistungsbeziehern und Nichtleistungsbeziehern« dar,
da letztere dafür keine Einkommenssteuer zahlen
müßten, urteilte das Gericht. Im konkreten Fall hatte
eine alleinerziehende 50jährige Mutter geklagt, die von
»Hartz IV« und einem 400-Euro-Job lebt. Nachdem sie
einen kleinen Neuwagen gekauft hatte, wurde ihr die Prämie als
Einkommen angerechnet, so daß Frau und Tochter bis Februar
2010 mit 232,99 Euro im Monat hätten auskommen
müssen.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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