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Aus: Ausgabe vom 06.10.2009, Seite 5 / Inland

Sozialhilfe – ein ­Antrag reicht

Kassel. Sozialhilfeempfänger, die wegen Krankheit, Behinderung oder wegen ihres Alters dauerhaft nicht mehr arbeiten können, müssen ihre »Grundsicherung« nur einmal beantragen. Nach einem jetzt bekanntgegebenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel ist ein Folgeantrag nicht erforderlich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bezogen im Jahr 2007 bundesweit 733 000 Menschen »Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung«.

(AFP/jW)

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