Aus: Ausgabe vom 06.10.2009, Seite 5 / Inland
Sozialhilfe – ein Antrag reicht
Kassel. Sozialhilfeempfänger, die wegen Krankheit, Behinderung
oder wegen ihres Alters dauerhaft nicht mehr arbeiten können,
müssen ihre »Grundsicherung« nur einmal
beantragen. Nach einem jetzt bekanntgegebenen Urteil des
Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel ist ein Folgeantrag nicht
erforderlich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bezogen im
Jahr 2007 bundesweit 733 000 Menschen »Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung«.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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