Aus: Ausgabe vom 07.10.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Länder bestreiten Bundeskompetenz
Karlsruhe. Mehrere Bundesländer sprechen dem Bund das Recht
ab, die Verwendung von Geldern aus dem Konjunkturprogramm in
Ländern und Kommunen zu überprüfen. Die Länder
werden deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das dem
Bundesrechnungshof eingeräumte Prüfrecht klagen, wie der
baden-württembergische Finanzminister Willi Stächele
(CDU) am Dienstag in Stuttgart mitteilte. Nach Ansicht der
Länder steht das Prüfrecht ausschließlich den
Landesparlamenten und Landesrechnungshöfen zu. Das
Konjunkturprogramm der Bundesregierung beinhaltet unter anderem
Investitionen in den Ländern vor allem in Verkehrswege und
Schulen mit einem Gesamtumfang von knapp 18 Milliarden Euro. Das
Zukunftsinvestitionsgesetz räumt laut Stächele dem
Bundesrechnungshof umfassende Prüfungsrechte ein. Er
könne etwa bei Ländern und Kommunen Bücher, Belege
und sonstige Unterlagen einsehen sowie örtliche Erhebungen
vornehmen. Dies müsse gestoppt werden.(AFP/jW)
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