Aus: Ausgabe vom 07.10.2009, Seite 5 / Inland
Gericht ebnet Weg für zwei Volksbegehren
Berlin. Die beiden Volksbegehren zu den Themen
Kindertagesstätten und Wasserbetriebe sind entgegen einer
Entscheidung des Berliner Senats doch gültig. Der
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin entschied am Dienstag,
daß eine Ablehnung mit der Verfassung der Hauptstadt nicht
vereinbar ist.
Das Begehren »Schluß mit den Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück« war am 4. März 2008 trotz 36000 gültiger Unterschriften abgelehnt worden. Die Landesregierung argumentierte, daß mit einer Veröffentlichung der seit Oktober 1999 geltenden Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe das Grundrecht des Vertrauensschutzes verletzt würde.
Das Kita-Volksbegehren war am 26. August 2008 vom Senat abgelehnt worden. Es zielt auf Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und damit unter anderem auf mehr Fachkräfte in Kitas sowie auf mehr Teilzeitplätze für Kinder ab drei Jahre ohne zusätzliche Bedarfsprüfung. Die Initiatoren sammelten fast 59000 gültige Unterschriften. Der Senat befürchtet bei Erfolg der Forderungen einen Verstoß gegen die Haushaltshoheit des Parlaments.
(ddp/jW)
Das Begehren »Schluß mit den Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück« war am 4. März 2008 trotz 36000 gültiger Unterschriften abgelehnt worden. Die Landesregierung argumentierte, daß mit einer Veröffentlichung der seit Oktober 1999 geltenden Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe das Grundrecht des Vertrauensschutzes verletzt würde.
Das Kita-Volksbegehren war am 26. August 2008 vom Senat abgelehnt worden. Es zielt auf Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und damit unter anderem auf mehr Fachkräfte in Kitas sowie auf mehr Teilzeitplätze für Kinder ab drei Jahre ohne zusätzliche Bedarfsprüfung. Die Initiatoren sammelten fast 59000 gültige Unterschriften. Der Senat befürchtet bei Erfolg der Forderungen einen Verstoß gegen die Haushaltshoheit des Parlaments.
(ddp/jW)
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