Aus: Ausgabe vom 07.10.2009, Seite 5 / Inland
Waffenlobbyist aus dem Schneider?
Augsburg. Die Anklage gegen den früheren Waffenlobbyisten
Karlheinz Schreiber bricht zum Teil zusammen. Der 75jährige
stehe nicht mehr unter dringendem Tatverdacht der Bestechung,
teilte das Landgericht Augsburg am Dienstag mit. »Wir gehen
davon aus, daß die Bestechungsvorwürfe verjährt
sein könnten«, sagte Gerichtssprecher Karl-Heinz
Haeusler. Auch der Tatbestand der Beihilfe zur Untreue darf in
Deutschland nicht gerichtlich verfolgt werden, da er im kanadischen
Auslieferungsbescheid nicht enthalten war.
Übrigbleiben die Vorwürfe der Steuerhinterziehung und der Beihilfe zum Betrug. Über sie soll ab 18. Januar 2010 vor Gericht verhandelt werden. Das Landgericht erließ einen neuen Haftbefehl gegen Schreiber, in dem nur noch diese zwei Vorwürfe enthalten sind. Schreiber müsse wegen Fluchtgefahr weiter in Haft bleiben, sagte Haeusler. Die Vorwürfe der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe stehen im Zusammenhang mit Fuchs-Spürpanzer- und Airbus-Geschäften.
Seit Anfang August sitzt Schreiber in Augsburg im Gefängnis. Zuvor war er nach zehn Jahre währenden juristischen Auseinandersetzungen von Kanada, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt, nach Deutschland ausgeliefert worden.(ddp/jW)
Übrigbleiben die Vorwürfe der Steuerhinterziehung und der Beihilfe zum Betrug. Über sie soll ab 18. Januar 2010 vor Gericht verhandelt werden. Das Landgericht erließ einen neuen Haftbefehl gegen Schreiber, in dem nur noch diese zwei Vorwürfe enthalten sind. Schreiber müsse wegen Fluchtgefahr weiter in Haft bleiben, sagte Haeusler. Die Vorwürfe der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe stehen im Zusammenhang mit Fuchs-Spürpanzer- und Airbus-Geschäften.
Seit Anfang August sitzt Schreiber in Augsburg im Gefängnis. Zuvor war er nach zehn Jahre währenden juristischen Auseinandersetzungen von Kanada, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt, nach Deutschland ausgeliefert worden.(ddp/jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Frank-Reginald Wolff: Schreibt Schreiber seine Memoiren? Na, da scheint ja der StA-Augsburg ein grosser Fehler unterlaufen zu sein, hatte diese doch den Straftatbestand "Beihilfe zur Untreue" nicht mit auf dem Internationalen Haftbefehl für den politischen ...
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