Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Gegründet 1947 Sa. / So., 21. / 22. Dezember 2024, Nr. 298
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Aus: Ausgabe vom 08.10.2009, Seite 16 / Sport

Fußball-Notizen

Wenn ich bleibe

Buenos Aires. Argentiniens Nationaltrainer Diego Maradona hat die Weltpresse vor den WM-Quali-Spielen am Samstag gegen Peru und vier Tage später in Uruguay wissen lassen: »Wenn ich bleibe, dann nur zu meinen Bedingungen.« Knapp zwölf Monate nach seinem Amtsantritt liegt das Nationalteam auf Platz fünf der südamerikanischen Quali-Gruppe. Auf diesem Platz stünden dem zweimaligen Weltmeister Play-off-Duelle mit dem Vierten der CONCACAF-Gruppe bevor. »Niemand hat mir Spieler vorzuschreiben«, hat Maradona noch gesagt, und geschimpft über die vom Verbandspräsidenten Julio Grondona angeordnete Machterweiterung für Generaldirektor Carlos Bilardo. (sid/jW)

Kein Problem

Mailand. Der albanische Erdölunternehmer Rezart Taci hat die feste Absicht, dem italienischen Regierungschef den AC Mailand abzukaufen. »Ich habe Berlusconi mein Interesse signalisiert«, sagte Taci in der Gazzetta dello Sport vom Mittwoch. »Geld ist kein Problem.« Tacis Erdölgruppe erwirtschaftet um die sieben Milliarden Euro pro Jahr. (sid/jW)

Knappe Karten

Leipzig. Der Regionalligist Hallescher FC ist wegen Ausschreitungen eines Teils seiner Anhänger vom DFB mit einer Geldstrafe von 5000 Euro und teilweisem Ausschluß der Öffentlichkeit beim nächsten Heimspiel bestraft worden. Für die Partie gegen Türkiyemspor am 17. Oktober sind 1800 Zuschauer (plus 200 Gäste-Fans) zugelassen. (sid/jW)

Pressefreiheit

Karlsruhe. Franz Beckenbauer ist mit einer Klage gegen den Burda-Verlag vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der BGH hat einer Revision des Verlages stattgegeben. Beckenbauer wollte untersagen, Fotos seiner minderjährigen Kinder zu veröffentlichen. Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg hatten ihm recht gegeben. Der XI. Zivilsenat des BGH betrachtet ein Generalverbot dagegen als nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Pressefreiheit. (sid/jW)

Mehr aus: Sport