»Die Sicherheitsbefragung ist leider nicht vom Tisch«
Verwaltungsgericht verbietet Ausforschung ausländischer Studierender. Aber nur für Nordrhein-Westfalen. Interview mit Johannes Glembek
Gerrit HoekmanJohannes Glembek ist Geschäftsführer des Bundesverbands ausländischer Studierender in Deutschland
Das Verwaltungsgericht Münster hat die
»Sicherheitsbefragung« ausländischer Studierender
für rechtswidrig erklärt. Worum geht es bei dieser
Befragung eigentlich?
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