Aus: Ausgabe vom 16.10.2009, Seite 5 / Inland
Haftstrafe für rechte Anwältin bestätigt
Karlsruhe. Die rechtsextreme Anwältin Sylvia S. muß
wegen Volksverhetzung endgültig für dreieinhalb Jahre
hinter Gitter. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem
am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß.
Die Verteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel darf
zudem ihren Anwaltsberuf fünf Jahre lang nicht ausüben.
Der BGH bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des
Landgerichts Mannheim.
Die Anwältin hatte im Frühjahr 2006 im Zündel-Prozeß selbst den Holocaust als »größte Lüge der Weltgeschichte« bezeichnet, eine Beschwerde an das Gericht mit »Heil Hitler« unterschrieben und Schöffen wegen »Volksverleumdung und Feindbegünstigung« mit der Todesstrafe gedroht.
(AFP/jW)
Die Anwältin hatte im Frühjahr 2006 im Zündel-Prozeß selbst den Holocaust als »größte Lüge der Weltgeschichte« bezeichnet, eine Beschwerde an das Gericht mit »Heil Hitler« unterschrieben und Schöffen wegen »Volksverleumdung und Feindbegünstigung« mit der Todesstrafe gedroht.
(AFP/jW)
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