Aus: Ausgabe vom 16.10.2009, Seite 2 / Inland
Kiel: Grüne und SSW klagen gegen Wahlgesetz
Kiel. Die Landtagsfraktionen der Grünen und des
Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) haben beim
schleswig-holsteinischen Landesverfassungsgericht eine Klage gegen
das Ergebnis der Landtagswahl vom 27. September eingereicht. Es
solle prüfen, »ob das Landeswahlgesetz im Einklang mit
der Landesverfassung steht«, teilten die Fraktionen in einer
gemeinsamen Erklärung am Donnerstag mit. Laut Verfassung
müssen Überhangmandate durch die Vergabe weiterer Mandate
für die anderen Fraktionen ausgeglichen werden. Bei drei der
Überhangmandate für die CDU ist ein solcher Ausgleich
aber nicht erfolgt, weil die Zahl der Ausgleichssitze
beschränkt ist. Ohne diese zusätzlichen Sitze
könnten CDU und FDP die geplante gemeinsame Regierung im Land
nicht bilden.
(AP/jW)
(AP/jW)
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