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Aus: Ausgabe vom 22.10.2009, Seite 13 / Feuilleton

Ein Grundrecht

Portugal hat mit der Verhängung einer Geldbuße für eine Karnevalsfigur gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen. Mit dieser Feststellung gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg einem Portugiesen recht, der sich bei einem Karnevalsumzug im Städtchen Mortagua über den Bürgermeister lustig gemacht hatte. Der Mann hatte sein Auto mit einer Kasperlefigur geschmückt, die das Stadtoberhaupt darstellte. Dazu kam ein Transparent, das auf eine Korruptionsaffäre anspielte. Er wurde zu 4445 Euro Geldbuße wegen Diffamierung verurteilt. Das Gericht rügte die Strafe als unverhältnismäßig. Bei einem Karnevalsumzug müsse Satire erlaubt sein. Portugal muß dem Kläger außer der Geldbuße 4000 Euro Schmerzensgeld überweisen. (AFP/jW)

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