Aus: Ausgabe vom 22.10.2009, Seite 13 / Feuilleton
Ein Grundrecht
Portugal hat mit der Verhängung einer Geldbuße für
eine Karnevalsfigur gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit
verstoßen. Mit dieser Feststellung gab der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg einem Portugiesen
recht, der sich bei einem Karnevalsumzug im Städtchen Mortagua
über den Bürgermeister lustig gemacht hatte. Der Mann
hatte sein Auto mit einer Kasperlefigur geschmückt, die das
Stadtoberhaupt darstellte. Dazu kam ein Transparent, das auf eine
Korruptionsaffäre anspielte. Er wurde zu 4445 Euro
Geldbuße wegen Diffamierung verurteilt. Das Gericht
rügte die Strafe als unverhältnismäßig. Bei
einem Karnevalsumzug müsse Satire erlaubt sein. Portugal
muß dem Kläger außer der Geldbuße 4000 Euro
Schmerzensgeld überweisen. (AFP/jW)
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