Aus: Ausgabe vom 23.10.2009, Seite 5 / Inland
Homosexuelle Paare gestärkt
Karlsruhe. Die bisherige Ungleichbehandlung von Ehe und
homosexuellen Partnerschaften bei der betrieblichen
Hinterbliebenenrente für Mitarbeiter des öffentlichen
Dienstes ist verfassungswidrig. Das hat das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Es sei nicht
begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten,
daß andere Lebensgemeinschaften mit geringeren Rechten zu
versehen sind, heißt es in dem am Donnerstag in Karlsruhe
veröffentlichten Beschluß. Anders als bei der
gesetzlichen Rentenversicherung gibt es im Rahmen der
Zusatzversorgung keine Hinterbliebenenrente für eingetragene
Lebenspartner. Das BVerfG entschied nun, daß damit das
Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt worden sei. Der Lesben-
und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) sprach von einem
Durchbruch. Die künftigen Koalitionspartner Union und FDP
forderte der Verband auf, »das gesamte Bundesrecht« auf
dieser Grundlage zu überprüfen.(ddp/jW)
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