Links & bündig: Jetzt bestellen!
Gegründet 1947 Sa. / So., 22. / 23. Februar 2025, Nr. 45
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Links & bündig: Jetzt bestellen! Links & bündig: Jetzt bestellen!
Links & bündig: Jetzt bestellen!
Aus: Ausgabe vom 23.10.2009, Seite 5 / Inland

Homosexuelle Paare gestärkt

Karlsruhe. Die bisherige Ungleichbehandlung von Ehe und homosexuellen Partnerschaften bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Es sei nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, daß andere Lebensgemeinschaften mit geringeren Rechten zu versehen sind, heißt es in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es im Rahmen der Zusatzversorgung keine Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartner. Das BVerfG entschied nun, daß damit das Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt worden sei. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) sprach von einem Durchbruch. Die künftigen Koalitionspartner Union und FDP forderte der Verband auf, »das gesamte Bundesrecht« auf dieser Grundlage zu überprüfen.(ddp/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.