Aus: Ausgabe vom 27.10.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Prozeß um Strafe für Rossmann
Düsseldorf. Der Streit um eine Kartellstrafe wegen
Dumpingpreisen bei der Drogeriemarktkette Rossmann beschäftigt
seit Montag das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG). Das
Bundeskartellamt hatte am 8. Februar 2007 ein Bußgeld in
Höhe von 300000 Euro gegen Rossmann verhängt, weil die
Kette in mehr als 250 Fällen Produkte zu Preisen angeboten
haben soll, die zum Teil deutlich unter den eigenen Einkaufspreisen
lagen. Rossmann legte gegen den Bescheid Einspruch beim OLG
ein.
Das Kartellamt hatte damals erklärt, ein harter Preiswettbewerb sei zwar zu begrüßen. Der systematische Verkauf unter den eigenen Einstandspreisen führe jedoch zur Verdrängung kleinerer Unternehmen, die einer derartigen Verlustpreis-Strategie nicht gewachsen seien. Dies führe auf Dauer zu weniger Wettbewerb und ermögliche später Preiserhöhungen zu Lasten der Verbraucher.
(AP/jW)
Das Kartellamt hatte damals erklärt, ein harter Preiswettbewerb sei zwar zu begrüßen. Der systematische Verkauf unter den eigenen Einstandspreisen führe jedoch zur Verdrängung kleinerer Unternehmen, die einer derartigen Verlustpreis-Strategie nicht gewachsen seien. Dies führe auf Dauer zu weniger Wettbewerb und ermögliche später Preiserhöhungen zu Lasten der Verbraucher.
(AP/jW)
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