Aus: Ausgabe vom 14.11.2009, Seite 13 / Feuilleton
Verletzte Totenwürde
Das Ganzkörperplastinat »Schwebender Akt«, das
zwei plastinierte Tote beim Geschlechtsverkehr zeigt, darf
weiterhin nicht in der Kölner Ausstellung
»Körperwelten - eine Herzenssache« gezeigt werden.
Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag
bekanntgegeben. Das Ordnungsamt der Stadt hatte die Darstellung
verboten, da sie gegen die Totenwürde verstoße. Dagegen
hatten sich die Aussteller auf das Grundrecht der
Wissenschaftsfreiheit berufen. Nach Auffassung der
Verwaltungsrichter ist es jedoch so, daß die Skulptur die
Totenwürde verletzt, die auch der Wissenschaftsfreiheit
Grenzen setzt. (ddp/jW)
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